Wir bitten Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.
Geldwäschereigesetz
Aufgrund des schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) ist bei Geschäften über Fr. 15'000.- pro Kalenderjahr der Nachweis(e) der wirtschaftlichen Person(en) zwingend notwendig. Hierzu erhalten Sie im Anhang Ihrer Bestellbestätigung das Formular A (Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person(en) Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns im Original unterschrieben per Post zusammen mit einer beglaubigten Passkopie (ist bei jeder Poststelle erhältlich) zu.
Bei Abholung in unserem Geschäft an der Grynaustr. 19 in Uznach füllen wir die Formulare vor Ort aus.
Bei Geschäften unter Fr.15'000.- enfällt dieser Nachweis