Identifizierung
Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten Person durch das Formular A
Aufgrund des schweizerischen Geldwäschereigesetzes (GwG) ist bei Geschäften über CHF 15'000.– pro Kalenderjahr der Nachweis der wirtschaftlich berechtigten Person an den Vermögenswerten zwingend notwendig.
Identifizierung mit KYC
„KYC“ steht für „Know Your Customer“, also „Kenne deinen Kunden“. Es ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, mit dem Unternehmen – vor allem Banken, Finanzdienstleister oder Edelmetallhändler – die Identität ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen müssen.
Das Ziel ist es, Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Deshalb muss man beim ersten Kauf oder vor bestimmten Transaktionen zum Beispiel:
- einen amtlichen Ausweis (z. B. Pass oder ID) vorlegen,
- eventuell eine Wohnsitzbestätigung oder einen Kontoauszug zeigen,
- manchmal auch Fragen zur Herkunft des Geldes beantworten.
Kurz gesagt:
KYC schützt alle Beteiligten und sorgt dafür, dass Geschäfte sauber und sicher ablaufen. Es ist vergleichbar mit einer Ausweiskontrolle, bevor man ein Konto eröffnet oder größere Geldsummen bewegt.