Ablauf Altgoldverkauf


Auf dieser Seite führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess des Altgoldverkaufs, von der Bewertung bis zur Transaktion, um sicherzustellen, dass Sie den besten Wert für Ihre Schätze erhalten.

1. Allgemeines


Wir kaufen Altgold in verschiedenen Legierungen an.

  • Diverses Arten von Altgold und Schmuck (auch defekt)
  • Barren, Medaillen und Münzen
  • Zahngold
  • Bruchgold und Edelmetallabfälle

Lesen Sie hier weitere Informationen zum fairen Verkauf

2. Verkauf vor Ort


Sie haben die Möglichkeit bei der Analyse anwesend zu sein.

Während unseren Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Täglich Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Nach der Begrüssung und einer ersten Einschätzung Ihrer Edelmetalle, ermitteln wir mit unseren modernen Messmitteln, durch Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA-Spektrometer) die Feinheit Ihrer Edelmetalle. Mittels einer geeichten Goldwaage bestimmen wir das genaue Gewicht. 

Anschliessend zahlen wir Ihnen je nach Wunsch den Betrag in bar aus oder überweisen den Betrag auf Ihr gewünschtes Konto.

3. Einsendung Ihrer Edelmetalle per Post


Sie füllen das PDF -Formular (Annahme Edelmetalle per Post) korrekt aus und schicken es zusammen mit dem Altgold sowie einer Pass oder ID- Kopie immer eingeschrieben an:

SGS AG
Grynaustrasse 19
8730 Uznach 

Durch eine vorherige Kontaktaufnahme lassen wir Ihr Paket über SwissGoldShop AG versichern.

Der/die Verkäufer/In trägt das Risiko für eine korrekte Verpackung. Ansonsten lehnt SwissGoldShop jede Haftung ab.

4. Auszahlung für Postsendungen


Sofort nach Wareneingang wird die Sendung geprüft und analysiert. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, über WhatsApp (falls gewünscht) oder direkt per Telefon über das Resultat und die Auszahlungssumme. Die Auszahlung auf ihr gewünschtes Konto wird gleichentags oder tags darauf vorgenommen.

Preisbestimmend ist der aktuelle Tagespreis bei Sendungseingang.

5. Rechtliches


Der /die Verkäufer/In bestätigt mit Ihrer Unterschrift auf dem Edelmetallbegleitschein, dass die zugestellte Ware Ihr persönliches Eigentum ist und diese weder gestohlen noch verpfändet sind. Er/Sie erklärt, dass Sie volljährig und voll geschäftsfähig ist. Weiter verliert der/die Verkäufer/In nach dem Verkauf jeglichen Anspruch auf die eingeschickten Sachen.

Wird bei SwissGoldShop AG trotz Besitzerklärung des/der Verkäufers/ In bei der Sendung den Verdacht geschöpft, Artikel könnten aus einer strafbaren Handlung stammen, wird die Ware ohne Rücksprache an die Polizei weitergeleitet.